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   BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13   

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https://dejure.org/2013,32586
BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13 (https://dejure.org/2013,32586)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - V ZB 132/13 (https://dejure.org/2013,32586)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - V ZB 132/13 (https://dejure.org/2013,32586)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 325/95

    Streitgegenstands-Verwechslung - § 511 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13
    Die von dem Landgericht vorgenommene Auslegung der Beschwerde, die den Senat nicht bindet (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210, 1211), ist rechtsfehlerhaft.

    Sie verstößt gegen den Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388; Urteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95, aaO).

  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13
    Denn die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere Prozesshandlung setzt unter anderem voraus, dass die andere Prozesshandlung zulässig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, NJW-RR 2008, 876, 877 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958).
  • BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02

    Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13
    Sie verstößt gegen den Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388; Urteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95, aaO).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZB 27/02

    Umdeutung einer Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13
    Denn die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere Prozesshandlung setzt unter anderem voraus, dass die andere Prozesshandlung zulässig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, NJW-RR 2008, 876, 877 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958).
  • BGH, 08.08.2013 - IX ZB 42/13

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde bei Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13
    Eine andere Beurteilung folgt entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht daraus, dass der Bundesgerichtshof Beschwerden gegen Beschlüsse der Instanzgerichte gelegentlich wie Rechtsbeschwerden behandelt (z. B. Beschluss vom 8. August 2013 - IX ZB 42/13, juris).
  • BGH, 16.02.2017 - V ZR 204/16

    Beschlussanfechtungsklage: Auslegung der Anfechtung der "Beschlüsse der

    Dies steht in aller Regel einer Auslegung des Klageantrags entgegen, die zu einer Unwirksamkeit der Prozesshandlung (hier: wegen Unbestimmtheit des Klageantrags) und in der Folge zu der Versäumung einer Ausschlussfrist führt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 132/13, juris Rn. 3; für Rechtsgeschäfte auch Senat, Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 18).
  • BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13

    Notarkosten: Verjährung des Vergütungsanspruchs bei nicht formgerechter

    Sie entspricht dem Grundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (siehe nur Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 132/13, juris Rn. 3; Senat, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).
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